Bezirk Baden, Wiener Neustadt, Triestingtal

Beratung vor Scheidung nach § 95 1a AußStrG

Ab Februar 2013 ist es erforderlich, dass Eltern minderjähriger Kinder nach §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) im Falle einer einvernehmlichen Scheidung vor Gericht bei einer geeigneten Person oder Einrichtung Beratung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in Anspruch nehmen. Dem Gericht ist eine Bestätigung über erfolgte Beratung vor Scheidung nach § 95 vorzulegen.

Ich biete Beratung vor Scheidung nach § 95 nach den vom Bundesministerium vorgegeben Qualitätsstandards:

  • Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste, Reaktionen von Kindern im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
  • Rechte von Kindern und damit verbundene Konsequenzen für die Gestaltung der Lebenssituation
  • Emotionale Herausforderungen und Konflikte von Eltern
  • Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten der Unterstützung von Kindern
  • Betrachtung der unterschiedlichen Aspekte von Scheidung
  • Hinweis auf weiterführende unterstützende Angebote

Anfallende Kosten entsprechend Beratungssetting

  • 150,00 Euro bei Einzelberatung (1 Einheit)
  • 250,00 Euro bei Paarberatung (1,5 Einheiten)

 

Zertifizierung zur Beratung vor Scheidung nach § 95 1a AußStrG

 

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Therapie Beratung NÖ

Thomas Groinig Beratung und Coaching Schönau an der Triesting im Bezirk Baden in Niederösterreich

Thomas Groinig
Therapie Beratung Niederösterreich und Wien

Kontakt

Sollenauer Straße 1
2525 Schönau an der Triesting
Bezirk Baden bei Wien in Niederösterreich
Telefon: +43 (0)660 632 31 33
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www.biopsychosozial.at

Praxis Thomas Groinig

Meine Praxis für Psychotherapie, Sexualtherapie und Paartherapie ist gut erreichbar im Bezirk Baden, Bezirk Wiener Neustadt und dem Triestingtal!