Bezirk Baden, Wiener Neustadt, Triestingtal

Verschwiegenheit

Die psychotherapeutische Beziehung als ein maßgeblicher Wirkfaktor für den Erfolg einer Psychotherapie stellt ein besonders schützenswertes Gut dar. Basis dieser Beziehung sind auch Vertrauen und Sicherheit.

Neben meinem persönlichen Anliegen eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, unterliege ich als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht, die ein zentrales Element in der Psychotherapie darstellt. Ich bin grundsätzlich dazu verpflichtet, über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten Inhalte zu schweigen. Das betrifft alle Inhalte, auch schriftliche Aufzeichnungen. Diese absolute Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beenden einer Psychotherapie aufrecht. Damit können Sie Ihre Anliegen in einem sicheren Rahmen vorbringen.

Ausgenommen davon sind im Gewaltschutzgesetz 2019 aufgeführte schwere strafbare Handlungen, die auch durch Psychotherapeut*innen anzuzeigen sind.

 

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen laut § 15 des Psychotherapiegesetzes einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen der Klientin/dem Klienten und der Therapeutin/ dem Therapeuten.

Therapie Beratung NÖ

Thomas Groinig Beratung und Coaching Schönau an der Triesting im Bezirk Baden in Niederösterreich

Thomas Groinig
Therapie Beratung Niederösterreich und Wien

Kontakt

Sollenauer Straße 1
2525 Schönau an der Triesting
Bezirk Baden bei Wien in Niederösterreich
Telefon: +43 (0)660 632 31 33
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www.biopsychosozial.at

Praxis Thomas Groinig

Meine Praxis für Psychotherapie, Sexualtherapie und Paartherapie ist gut erreichbar im Bezirk Baden, Bezirk Wiener Neustadt und dem Triestingtal!